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Verzeichnis 1

burnout-coaching.net
Definition Burnout:
Der Begriff Ausgebranntsein oder englisch Burnout-Syndrom (engl. to burn out – ausbrennen) bezeichnet einen besonderen Fall berufsbezogener, chronischer Erschöpfung und wurde 1974 erstmalig von dem Psychoanalytiker Herbert Freudenberger eingeführt. Durch ständige Frustration, das Nichterreichen eines Zieles und zu hohe persönliche Erwartungen an seine eigenen Leistungen kann es zu einem Burnout-Syndrom kommen. Dabei sind die Symptome vielfältig und können individuell unterschiedlich in Bezug auf Auftreten und Ausmaß sein. Die Symptome können Depressionen sein, aber auch physiologische Beschwerden, wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Magenkrämpfe oder körperliche Dysfunktionen beinhalten. Typische Symptome sind auch Schuldgefühle, zum Beispiel sich in seinem Beruf nicht genügend einzubringen. Der „Ausgebrannte“ erlebt seine Umwelt im allgemeinen als nicht mehr kontrollierbar und zieht sich in der Regel völlig in sich zurück. Hilfe von außen (durch Verwandte oder Freunde) wird kaum noch oder gar nicht mehr angenommen. Der Kranke muss durch professionelle Hilfe von Psychologen und/oder Ärzten unterstützt werden, häufig in einer Psychotherapie. Burn-out wird in der im deutschen Gesundheitswesen verbindlichen 10. Auflage der „Internationalen Klassifikation der Erkrankungen“, kurz ICD-10 genannt, als „Ausgebranntsein“ und „Zustand der totalen Erschöpfung“ mit dem Diagnoseschlüssel Z73.0 erfasst. Früher ging man davon aus dass das Burnout-Syndrom insbesondere in „helfenden Berufen“ durch hohe Arbeitsbelastung auftritt (Ärzten, Pflegeberufe, Lehrern, Sozialarbeitern, Erziehern). Dies führt häufig zur Krankschreibung, Arbeitsunfähigkeit oder Frühverrentung. Inzwischen wird aber deutlich, dass nahezu alle Berufsgruppen von Burnout betroffen sein können.
(Wikipedia)

 

monoblog.de
Definition Psychologe:
Psychologen verfügen über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Psychologie, die sie über ein Studium an Universitäten erworben haben. Lange Zeit war die Berufsbezeichnung Psychologe nicht gesetzlich geschützt. Inzwischen jedoch darf sie in Deutschland und weiteren Ländern nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen (in Deutschland z.Zt. nur Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe (Dipl.-Psych.), Rechtssicherheit für Fachhochschul- und andere künftige Abschlüsse existiert noch nicht).
(Wikipedia)